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   BGH, 10.10.2019 - 1 StR 407/19   

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https://dejure.org/2019,44565
BGH, 10.10.2019 - 1 StR 407/19 (https://dejure.org/2019,44565)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2019 - 1 StR 407/19 (https://dejure.org/2019,44565)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 407/19 (https://dejure.org/2019,44565)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit: natürliche Handlungseinheit bei gleichzeitiger Bezahlung bereits erhaltener und Entgegennahme weiterer Betäubungsmittel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 53 StGB, § 64 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatmehrheitliche Bewertung von Betäubungsmitteldelikten; Natürliche Handlungseinheit mehrerer Betäubungsmitteldelikte

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenzverhältnis bei Bezahlung von Rauschgift aus einer vorhergehenden Lieferung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 53
    Anforderungen an die tatmehrheitliche Bewertung von Betäubungsmitteldelikten; Natürliche Handlungseinheit mehrerer Betäubungsmitteldelikte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 48
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 10.10.2019 - 1 StR 407/19
    Selbst ohne eine für alle Umsatzgeschäfte teilidentische Ausführungshandlung verbinden sich mehrere Handelsgeschäfte zu einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit, wenn es im Rahmen einer bestehenden Lieferbeziehung zur Entgegennahme weiterer Betäubungsmittel aus Anlass der Bezahlung zuvor "auf Kommission' erhaltener Rauschgiftmengen kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1 Rn. 28; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 579/18 Rn. 3; vom 7. Mai 2019 - 2 StR 129/19 Rn. 3 und vom 13. August 2019 - 5 StR 359/19 Rn. 2).
  • BGH, 07.05.2019 - 2 StR 129/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 10.10.2019 - 1 StR 407/19
    Selbst ohne eine für alle Umsatzgeschäfte teilidentische Ausführungshandlung verbinden sich mehrere Handelsgeschäfte zu einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit, wenn es im Rahmen einer bestehenden Lieferbeziehung zur Entgegennahme weiterer Betäubungsmittel aus Anlass der Bezahlung zuvor "auf Kommission' erhaltener Rauschgiftmengen kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1 Rn. 28; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 579/18 Rn. 3; vom 7. Mai 2019 - 2 StR 129/19 Rn. 3 und vom 13. August 2019 - 5 StR 359/19 Rn. 2).
  • BGH, 22.05.2019 - 4 StR 579/18

    Tateinheit; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei sich

    Auszug aus BGH, 10.10.2019 - 1 StR 407/19
    Selbst ohne eine für alle Umsatzgeschäfte teilidentische Ausführungshandlung verbinden sich mehrere Handelsgeschäfte zu einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit, wenn es im Rahmen einer bestehenden Lieferbeziehung zur Entgegennahme weiterer Betäubungsmittel aus Anlass der Bezahlung zuvor "auf Kommission' erhaltener Rauschgiftmengen kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1 Rn. 28; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 579/18 Rn. 3; vom 7. Mai 2019 - 2 StR 129/19 Rn. 3 und vom 13. August 2019 - 5 StR 359/19 Rn. 2).
  • BGH, 13.08.2019 - 5 StR 359/19

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 10.10.2019 - 1 StR 407/19
    Selbst ohne eine für alle Umsatzgeschäfte teilidentische Ausführungshandlung verbinden sich mehrere Handelsgeschäfte zu einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit, wenn es im Rahmen einer bestehenden Lieferbeziehung zur Entgegennahme weiterer Betäubungsmittel aus Anlass der Bezahlung zuvor "auf Kommission' erhaltener Rauschgiftmengen kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1 Rn. 28; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 579/18 Rn. 3; vom 7. Mai 2019 - 2 StR 129/19 Rn. 3 und vom 13. August 2019 - 5 StR 359/19 Rn. 2).
  • BGH, 18.12.2019 - 1 StR 570/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erfordernis der Eigennützigkeit:

    Übernimmt der Zwischenhändler innerhalb einer bestehenden Lieferbeziehung ohne teilidentische Ausführungshandlung (lediglich) aus Anlass der Bezahlung einer vorangegangenen Lieferung eine neue, ist - mit dem gleichen Konkurrenzergebnis - natürliche Handlungseinheit anzunehmen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2019 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1 Rn. 28-30; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17 Rn. 5; vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18 Rn. 9 und vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 407/19 Rn. 4).

    Da die Feststellungen in Rechtskraft erwachsen, steht fest, dass der Angeklagte die Verfügungsgewalt über die Kaufpreisgelder entweder ?durch eine rechtswidrige Tat? oder durch mehrere rechtswidrige Taten erlangte (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 407/19 Rn. 5; vgl. zur Aufrechterhaltung der Einziehung nach Durchentscheidung zum Schuldspruch: BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2018 - 5 StR 231/18 Rn. 4; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 579/18 Rn. 6; vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 526/18 Rn. 5 und vom 7. Mai 2019 - 2 StR 129/19).

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